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Energieberatung DIN V 18599 bis zu 80 % gefördert

Energieberatung DIN V 18599 bis zu 50 % gefördert

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme nach DIN V 18599

Steigende Energie- und Rohstoffpreise verlangen energieeffiziente Strategien. Insbesondere Kommunen übernehmen eine Vorbildfunktion und sind gesetzlich verpflichtet, erneuerbare Energien nicht nur im Neubau, sondern auch bei der Sanierung umfassend einzusetzen. Eine energetische Gebäudesanierung bringt attraktive Förderungen und langfristige Einsparungen – und stärkt das positive Image von Kommunen und anderen Gebäudebesitzern.

Attraktive Förderungen für alle Nichtwohngebäude

Neben kommunalen Einrichtungen profitieren auch Unternehmen und Betreiber anderer Nichtwohngebäude von Fördergeldern für eine Energieberatung nach DIN V 18599. Diese Beratung bietet eine hervorragende Grundlage für Gebäude, die ihre Energieeffizienz verbessern und (mehr) erneuerbare Energien nutzen möchten.

Beispielhafte Projekte:

Beispiel 1: Energieberatung 18599 für kommunale Gebäude in Thüringen: Nachhaltige Optimierung und Investitionsvorteile

Beispiel 2: Energieberatung 18599 für Hotels in NRW: Nachhaltigkeit, Förderung und langfristiger Mehrwert

Beispiel 3: Energieberatung 18599 für energieintensive Unternehmen in Hessen, Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg

Beispiel 4: Energieberatung 18599 für Bürogebäude in Deutschland: Effizienzsteigerung, Förderung und langfristige Kostenreduktion

Beispiel 5: Energieberatung 18599: Erfolgreiche Umnutzung von Bürogebäuden zu Boardinghäusern und Wohnraum

Sie möchten Ihre Energieeffizienz steigern und staatliche Förderungen nutzen? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie Ihre Gebäude durch die Energieberatung DIN 18599 profitieren können.

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Wie ist der Ablauf einer Energieberatung nach DIN 18599?

  1. Gebäudeanalyse: Erfassung des IST-Zustands und Analyse der Gebäudetechnik.
  2. Förderantragsstellung: Beantragung relevanter Förderungen wie BAFA und BEG.
  3. Sanierungsplanung: Erstellung eines Maßnahmenplans nach DIN 18599.
  4. Umsetzung: Begleitung der Umsetzung und Optimierung der Energieeinsparungen.

Zuerst wird der Auftragsgegenstand mit dem Betreiber erörtert bzw. werden geeignete Objekte zur Optimierung gemeinsam mit den Verantwortungsträgern ausgewählt. Danach beantragen wir die entsprechenden Fördermittel. Anschließend erfolgt die Erfassung des Gebäudes und die Visualisierung der Optimierungsvorschläge. Insbesondere für Kommunen bieten wir eine Präsentation des Ist-Zustandes an und erläutern der Verwaltung, dem kommunalen Parlament oder im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung die geplanten Maßnahmen und deren Zielrichtung. Zur Begleitung der Maßnahme bieten wir dann optional auch öffentliche Veranstaltungen an. Dies kann für Schulen, interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie für Fachpublikum durchgeführt werden.

Grundsätzlich erstellen wir ein strategisches Konzept für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung von Nichtwohngebäuden. Dem gegenüber steht eine energetische Gesamtsanierung in einem Zug. Eine zentrale Rolle bei der Beratung durch uns als Energieeffizienz-Experten spielt das Aufzeigen von Möglichkeiten der Fördermittelnutzung, insbesondere Fördergelder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), aber auch das Erreichen eines KfW-Effizienzgebäude-Standards.

Der sommerliche Wärmschutz nimmt ebenfalls eine zentrale Rolle in unserer Planung ein, denn je besser der sommerliche Wärmeschutz ausgestaltet ist, desto weniger muss man im Nachhinein mittels elektrischer Energie kühlen.

Bei der Aufstellung eines Lüftungskonzepts stützen wir uns auf die Empfehlungen des Arbeitskreis Lüftung (AK Lüftung) am Umweltbundesamt. Vor allem in Bildungseinrichtungen wie Schulen, aber auch in Kindertagesstätten muss ein ausreichender Luftwechsel gewährleistet werden, um hygienische Innenraumverhältnisse zu erreichen und die kognitive Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Eine reine Fensterlüftung reicht dazu nicht aus.

Die Planung der Lüftungsanlage ist eine integrale Aufgabe, die bereits in der Vorentwurfsphase beginnt und die gesamte Bauausführung begleitet. Die getroffenen Annahmen wie Belegung, Aktivitätsgrad, Nutzungsdauer und Ansprüche an die Innenraumlufthygiene müssen im Prozess der Bauplanung stetig diskutiert und angepasst werden.

Bei der Lüftungskonzeption werden folgende Punkte berücksichtigt:

  • niedriger CO2-Gehalt (nicht höher als 1.000 ppm) in der Innenluft
  • Behaglichkeit bezüglich Raumlufttemperatur, relativer Luftfeuchte und Zugluft
  • geringer Nutzereinfluss durch Bedienung (hoher Automatisierungsgrad)
  • hybride Lüftung, wenn möglich
  • Belegung der Räume
  • CO2-Konzentration in der Außenluft: Als erste Näherung werden 400 ppm gewählt. Dieser Wert muss auf die Rahmenbedingungen des Standortes (Innenstadtlage, Kreuzungsnähe usw.) näher abgestimmt werden

Wie kann die Energieberatung nach DIN 18599 finanziert werden?

Die Leistungen des Energieberaters werden mit bis zu 50 % (maximal 4000 Euro) des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst.

  • unter 200 m2 Nettogrundfläche: Zuschuss max. 850 Euro;
  • zwischen 200 m2 und 500 m2 Nettogrundfläche: Zuschuss max. 2.500 Euro;
  • mehr als 500 m2 Nettogrundfläche: Zuschuss max. 4.000 Euro.

Fördergelder für Nichtwohngebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet eine Vielzahl von Fördergeldern für Nichtwohngebäuden an.

Zu den Fördergeldern für den baulichen Bereich (Einzelmaßnahmen und Effizienzgebäude) und die Investitionen in Ihre Wärmeerzeugung finden Sie hier weitere Informationen.

Besonders zu erwähnen ist, dass die Fördergelder der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) nicht dem EU-Beihilferecht unterliegen.

Darüber hinaus gibt es beim BAFA zwei sehr spannende Förderprogramme zur Heizungsoptimierung und für raumlufttechnische Anlagen. Innerhalb der Heizungsoptimierung werden Maßnahmen gefördert, die der Steigerung der Energieeffizienz dienen, wie bspw. der hydraulische Abgleich, neue Heizungspumpen, Dämmung der Rohrleitungen, der Einbau von Flächenheizungen u.v.m.

Die förderfähigen Kosten betragen hierbei zwischen 300 - 15 Millionen Euro, dürfen allerdings 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche nicht überschreiten. Der Zuschuss umfasst 20 % der förderfähigen Kosten.

Zur Verbesserung des energetischen Niveaus des Bestandsgebäudes wird zudem die Anlagentechnik wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung gefördert. Ebenfalls gefördert werden digitale Systeme, die der Verbrauchsoptimierung dienen. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt zwischen 2.000 Euro und 15 Millionen Euro je Antrag, solange Sie 1.000 Euro je m² Nettogrundfläche nicht überschreiten. Der Zuschuss liegt bei 20 % der förderfähigen Kosten.

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