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Wir bieten alle unsere Leistungen auch für andere Ingenieurbüros, Architekten oder Energieberater an, die aufgrund ihrer Auftragslage Leistungen oder Projekte fremdvergeben müssen. So erstellen wir im Unterauftrag DIN V 18599-Berechnungen, detaillierte Wärmebrückenberechnungen, Simulationen des sommerlichen Wärmeschutzes, GEG-Nachweise u.v.m. für Wohn- und Nichtwohngebäude. Gerne unterstützen wir auch bei BAFA- oder KfW-Bauvorhaben. Der Auftraggeber ist in diesem Fall der ausführende Energieberater und hat hierdurch den Vorteil, dass er Aufträge nicht aufgrund von Kapazitätsengpässen oder fehlender Berechtigungen absagen muss.
Wärmebrücken können auf verschiedene Arten in der Bilanzierung eines KfW-Effizienzhauses bzw. KfW-Effizienzgebäudes oder eines Neubaus nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) berücksichtigt werden. Entweder werden die Wärmebrücken pauschal oder über den sogenannten Gleichwertigkeitsnachweis mit einberechnet. Deutlich besser ist allerdings die individuelle und detaillierte Wärmebrückenberechnung durch Ermittlung der längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten (Psi-Werte) und Anschlusslängen der Bauteile. Häufig kann durch die detaillierte Berechnung eine bessere KfW-Effizienzhaus-Klasse erreicht werden.
Gerne führen wir für Sie die detaillierte Wärmebrückenberechnung durch.
Die DIN V 18599 ist eine unerlässliche Norm für jeden Energieberater und Planer von Gebäuden. Sie bildet die Grundlage für die energetische Ausgestaltung der Gebäudehülle, aber auch für die Planung der Anlagentechnik. Bei Nichtwohngebäuden, aber auch bei gekühlten Wohngebäuden ist diese Norm zwingend anzuwenden.
Die DIN 4108 dient als Basis für die energetische Fachplanung von ungekühlten Wohngebäuden. So werden auf Grundlage dieser Norm die baurechtlichen GEG-Nachweise, die Energiebedarfsausweise und die Nachweisführung für die KfW im Wohnungsbau erstellt.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Projekten, sei es beim GEG-Nachweis, Energiebedarfsausweis oder der Berechnungen für die KfW.
Wir führen für Sie den hydraulischen Abgleich (Berechnungsverfahren A und B) sowie die Heizlastberechung nach DIN EN 12831 durch. Insbesondere bei von der KfW und dem BAFA geförderten Modernisierungen von Heizungsanlagen ist eine detaillierte Nachweisführung des hydraulischen Abgleichs und der dazugehörigen Berechnung der Heizlast notwendig. Die Auftragslage im Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk führt dazu, dass diese Berechnungen oft extern vergeben wird. Gerne übernehmen wir für Sie diese Berechnungen und entlasten Sie, damit Sie Zeit für Ihr Kerngeschäft haben.
Durch den hydraulischen Abgleich können erhebliche Heizkosten sowie Strom für Pumpen eingespart werden. Auch wenn dies im ersten Schritt eine höhere Planungsleistung bedeutet, amortisiert sich diese sehr schnell und verbessert den Nutzerkomfort.
Der öffentlich-rechtliche Wärmeschutznachweis ist innerhalb eines Bauantragsverfahren ein Schriftstück, dass die energetische Qualität der Bauteile und Anlagentechnik dokumentiert. Ebenso wie die statischen Berechnungen sind der GEG-Nachweis unabdingbar für das Bauantragsverfahren.
Wer GEG-Nachweise ausstellen darf, bestimmt das jeweilige Landesrecht. Wir haben schon in vielen Bundesländern Projekte durchgeführt und verfügen in der Regel über die notwendigen Berechtigungen. Gerne stellen wir Ihnen unsere Expertise zur Verfügung und kümmern uns um die Nachweisführung.
Wir modellieren für Sie Ihre Gebäude im HottCAD. Sollten Sie ein Gebäude haben, dass Sie aufgrund fehlender Zeit oder Komplexität nicht modellieren können, übernehmen wir dies gerne für Sie. Sie senden uns die Baupläne und Bauteilbeschreibungen zu und erhalten im Gegenzug ein 3D-Modell Ihres Gebäudes, das dann in gewohnter Form in alle Hottgenroth Applikationen importiert werden kann.
Gerne unterstützen wir Sie bei komplexen Gebäuden bspw. mit mehreren Split-Leveln oder aufwendigen Dachformen. Auch die Fehlerfindung und Behebung sind Teil unserer Dienstleistung.
Die Simulation des sommerlichen Wärmeschutzes gewinnt immer mehr an Bedeutung. Wenn Fördergelder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW oder das BAFA genutzt werden, muss auch der sommerliche Wärmeschutz berücksichtigt werden. Ebenso bei Neubauten nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) und vielen Sanierungen. Das einfache Tabellenverfahren reicht häufig nicht aus bzw. führt zu unverhältnismäßig hohen Kosten im Bereich der Verschattung und passiven Kühlung. Durch die raumweise Simulation des sommerlichen Wärmschutzes können wir nicht nur Baukosten einsparen, sondern auch ein angenehmes Raumklima für die späteren Nutzer sicherstellen.
Ähnlich wie bei der detaillierten Wärmebrückenberechnung können durch größere Planungsleistungen erhebliche Baukosten eingespart werden – unsere Erfahrung aus vielen Projekten zeigt: Es lohnt sich immer.
Innerhalb der Simulation berücksichtigen wir neben den Bauteilen auch die gebäudeeigene Verschattung, den erhöhten Tag- und Nachtluftwechsel, die passive Kühlung und natürlich Kundenwünsche. Als Ergebnis wird eine dezidierte Auflistung der benötigten g-Werte der Fenster und Verschattungsanlagen an den Kunden übergeben.
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