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Aktuell wird im Bundestag die Novelle des Energieeffizienzgesetz (EEffG) und das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) beraten.
Die wesentlichen Änderungen des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) betreffen vor allem die Anpassung an die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/1791). Diese Richtlinie zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und den Einsatz von Energieeffizienzmaßnahmen zu fördern. Im Rahmen dieser Änderungen wurden folgende zentrale Punkte überarbeitet:
Öffentliche Stellen | Unternehmen | Vorgehen | |||||
< 1 GWh | < 3 GWh | > 3 GWh | < 2,77 GWh | > 2,77 GWh | > 7,5 GWh | Pre-Check | GAPE Analyse |
Ermittlung des Gesamtendenergie-verbrauch gemäß BAFA Merkblatt | Ermittlung des IST-Zustandes | Beratung EnMS / EMAS | ||||||
Kein Handlungs-bedarf gem. Energieaudit | Einführung vereinfacht EnMS | Einführung EnMS | EMAS | Kein Handlungs-bedarf gem. EDL-G | EMAS | Energieauditpflicht nach DIN 16247 | Einführung EnMS / EMAS | Energieberatung - Bewertung Umsetzungspläne und Berechnung Wirtschaftlichkeit - Registrierung Abwärmeplattform | Ermittlung Abwärmemengen - Durchführung Energieaudit nach DIN 16247 -Einführung und Aufrechterhaltung DIN EN ISO 50001 - Entwicklung und Umsetzung Energieeinsparprojekte zur kontinuierlichen Verbesserung -Förderberatung durch ein EEE | |
Renovierungen NWG (>750 m²) Prüfung von Energieleistungs-verträgen | 2 % Einsparung pro Jahr | 2 % Einsparung pro Jahr | Ausnahmen zur Einführung EnMS | EMAS gemäß §8 Abs. 1 des EnEfG | Abwärmeplattform | |||
Ausnahme für Wohnungs-unternehmen, die öffentliche Stellen sind. | Ausnahme für Wohnungs-unternehmen, die öffentliche Stellen sind. | Umsetzungspläne &. Abwärmeplattform |
Energieberatung und Effizienzsteigerung mit Dr. Julian Schwark
Unser Energieauditor, Dr. Julian Schwark, berät Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Kommunen umfassend zu den Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) und des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). Dabei steht zu Beginn die Frage im Vordergrund, inwieweit und innerhalb welcher Fristen Ihr Unternehmen oder Ihre Institution betroffen ist. Ein zentraler Indikator hierfür ist der Endenergieverbrauch, der präzise ermittelt werden muss. Da diese Ermittlung speziellen Anforderungen unterliegt, empfiehlt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Berater hinzuzuziehen.
Das Ingenieurbüro DeltaUWB, bestehend aus einem interdisziplinären Team von Handwerksmeistern, Verfahrens- und Bauingenieuren, ist optimal aufgestellt, um Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, der Verbesserung Ihrer Energieeffizienz sowie der Senkung Ihrer Energiekosten zu unterstützen.
Besonders energieintensive Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistungen, Handwerk, produzierender Mittelstand und Industrie profitieren von unseren maßgeschneiderten Lösungen. Dazu zählen insbesondere metallverarbeitende Betriebe sowie Unternehmen aus der Textil- und Bäckereibranche.
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