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Unser Energieauditor, Dr. Julian Schwark und sein Team aus Ingenieuren, Energieberatern und Handwerksmeistern, berät Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Kommunen umfassend zu den Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) und des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). Dabei steht zu Beginn die Frage im Vordergrund, inwieweit und innerhalb welcher Fristen Ihr Unternehmen oder Ihre Institution betroffen ist. Ein zentraler Indikator hierfür ist der Endenergieverbrauch, der präzise ermittelt werden muss. Da diese Ermittlung speziellen Anforderungen unterliegt, empfiehlt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Berater hinzuzuziehen. Die Energieberatungen und Energieaudits werden durch die BAFA gefördert.
Das Ingenieurbüro DeltaUWB, bestehend aus einem interdisziplinären Team von Handwerksmeistern, Verfahrens- und Bauingenieuren, ist optimal aufgestellt, um Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, der Verbesserung Ihrer Energieeffizienz sowie der Senkung Ihrer Energiekosten zu unterstützen.
Besonders energieintensive Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistungen, Handwerk, produzierender Mittelstand und Industrie profitieren von unseren maßgeschneiderten Lösungen. Dazu zählen insbesondere metallverarbeitende Betriebe sowie Unternehmen aus der Textil- und Bäckereibranche.
Aktuell wird im Bundestag die Novelle des Energieeffizienzgesetz (EEffG) und das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) beraten.
Die wesentlichen Änderungen des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) betreffen vor allem die Anpassung an die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/1791). Diese Richtlinie zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und den Einsatz von Energieeffizienzmaßnahmen zu fördern. Im Rahmen dieser Änderungen wurden folgende zentrale Punkte überarbeitet:
Öffentliche Stellen | Unternehmen | Vorgehen | |||||
< 1 GWh | < 3 GWh | > 3 GWh | < 2,77 GWh | > 2,77 GWh | > 7,5 GWh | Pre-Check | GAPE Analyse |
Ermittlung des Gesamtendenergie-verbrauch gemäß BAFA Merkblatt | Ermittlung des IST-Zustandes | Beratung EnMS / EMAS | ||||||
Kein Handlungs-bedarf gem. Energieaudit | Einführung vereinfacht EnMS | Einführung EnMS | EMAS | Kein Handlungs-bedarf gem. EDL-G | EMAS | Energieauditpflicht nach DIN 16247 | Einführung EnMS / EMAS | Energieberatung - Bewertung Umsetzungspläne und Berechnung Wirtschaftlichkeit - Registrierung Abwärmeplattform | Ermittlung Abwärmemengen - Durchführung Energieaudit nach DIN 16247 -Einführung und Aufrechterhaltung DIN EN ISO 50001 - Entwicklung und Umsetzung Energieeinsparprojekte zur kontinuierlichen Verbesserung -Förderberatung durch ein EEE | |
Renovierungen NWG (>750 m²) Prüfung von Energieleistungs-verträgen | 2 % Einsparung pro Jahr | 2 % Einsparung pro Jahr | Ausnahmen zur Einführung EnMS | EMAS gemäß §8 Abs. 1 des EnEfG | Abwärmeplattform | |||
Ausnahme für Wohnungs-unternehmen, die öffentliche Stellen sind. | Ausnahme für Wohnungs-unternehmen, die öffentliche Stellen sind. | Umsetzungspläne &. Abwärmeplattform |
Energieeffizienz und Energieeinsparung sind heute in jeder Branche essenziell und ein entscheidender Schlüssel zum Unternehmenserfolg. Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Beratungsangeboten und Beratern, die Lösungen in diesem Bereich anbieten.
Allerdings hängt der Erfolg jeder Beratung davon ab, dass Berater und Beratungsempfänger die gleiche Sprache sprechen und sich verstehen. Eine zu allgemeine Beratung oder ein mangelndes Verständnis der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens können Zeit und Geld verschwenden – und führen nicht zum gewünschten Ergebnis.
Eine gezielte Auswahl spart nicht nur Kosten, sondern sorgt auch für messbare Energieeinsparungen und langfristige Wettbewerbsvorteile.
Hotels und Beherbergungsbetriebe sind besonders stark von den Energiepreisen abhängig. Raumlufttechnik, Gebäudeklimatisierung, intelligente Gebäudesteuerung (z. B. nach Belegungsdichte) sowie die Erzeugung von Heizwärme und Brauchwasser machen einen erheblichen Anteil der Betriebskosten aus.
Zudem beobachten viele Hoteliers eine steigende Nachfrage nach umweltfreundlichen Hotels – insbesondere bei Buchungen durch öffentliche Institutionen und umweltbewusste Gäste.
Im Rahmen einer individuellen Beratung analysieren wir gemeinsam Ihr Hotel und untersuchen – je nach Kundenwunsch – insbesondere folgende Aspekte:
Landwirtschaftliche Betriebe stehen heute vor einer doppelten Herausforderung: Neben der Produktion hochwertiger Lebensmittel sind sie zunehmend auch Energieerzeuger. Gleichzeitig können sie – je nach Betriebsstruktur – stark von Energiepreisen abhängig sein. Besonders energieintensiv ist die Tierhaltung, insbesondere bei Rindern, Schweinen und Geflügel, da hier hohe Anforderungen an Wärme, Kühlung und Belüftung bestehen.
Unser Berater für den Agrarbereich verfügt selbst über einen landwirtschaftlichen Hintergrund und kennt die spezifischen Herausforderungen verschiedener Heizungs- und Energiesysteme.
Optimierungspotenziale für Ihren Betrieb
Im Rahmen einer individuellen Beratung analysieren wir gemeinsam Ihren Hof und erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung. Dabei betrachten wir insbesondere folgende Aspekte:
Viele Handwerksbetriebe – darunter Bäckereien, Fleischereien und produzierende Gewerke – zeichnen sich durch hohe Energieverbräuche aus. Prozesse wie Backen, Kühlen oder energieintensive Fertigungsverfahren wie Fräsen, Zerspanen oder Schweißen erfordern oft erhebliche Mengen an Strom und Wärme.
Unsere Berater verfügen nicht nur über eine fundierte Ausbildung im Bereich der Energieberatung, sondern bringen auch einen Meisterbrief im Handwerk mit. Dadurch verstehen sie die spezifischen Herausforderungen Ihrer Branche und können praxisnahe Lösungen entwickeln.
Individuelle Energieberatung für mehr Effizienz und Kosteneinsparungen
Im Rahmen einer Beratung besichtigen wir gemeinsam Ihre Betriebsstätten und analysieren Einsparpotenziale – stets unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit. Unsere Schwerpunkte:
Logistikunternehmen und alle Betreiber großer Hallen verfügen über erhebliche Optimierungspotenziale im Bereich der Energieeffizienz. Besonders relevant sind die Beleuchtung, die Reduzierung von Lüftungsverlusten und die Dämmung der Gebäudehülle. Zudem erfordern die gelagerten Produkte und der Arbeitsschutz oft spezifische Innentemperaturen, was weitere Herausforderungen mit sich bringt.
Unsere Beratung konzentriert sich auf folgende Kernbereiche:
Wer ist förderfähig?
Kommunen, Klein und mittlere Unternehmen und nicht KMUs mit einem Energieverbrauch kleiner 500.000 kWh/a.
Was wird gefördert?
Durchführung eines Energieaudits zur Identifikation von Energieeinsparpotenzialen.
In welcher Höhe wird gefördert?
Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Maximale Förderung: 3.000 Euro
Wie läuft die Antragsstellung?
Antragstellung über das BAFA vor Beginn des Audits.
Wer ist förderfähig?
Kommunen, Klein und mittlere Unternehmen und nicht KMUs mit einem Energieverbrauch kleiner 500.000 kWh/a.
Was wird gefördert?
Detaillierte Analyse und Beratung zur Energieeffizienz eines Gebäudes.
In welcher Höhe wird gefördert?
Bis zu 50 % der Beratungskosten. Maximale Förderung: 4.000 Euro
Wie läuft die Antragsstellung?
Antragstellung über das BAFA mit Nachweis der Beratung durch einen zugelassenen Berater.
Wer ist förderfähig?
Unternehmen aller Branchen.
Was wird gefördert?
Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien wie Pumpen, Motoren, Lüftungssysteme.
In welcher Höhe wird gefördert?
Bis zu 20-25 % der Investitionskosten. Maximale Förderung: 200.000 Euro
Wie läuft die Antragsstellung?
Antragstellung über das BAFA.
Wer ist förderfähig?
Unternehmen mit hohem Prozesswärmebedarf.
Was wird gefördert?
Nutzung erneuerbarer Energien für die Prozesswärmeerzeugung.
In welcher Höhe wird gefördert?
Bis zu 60 % der Investitionskosten. Maximale Förderung: 20 Millionen Euro
Wie läuft die Antragsstellung?
Antragstellung über das BAFA vor Beginn der Maßnahme.
Wer ist förderfähig?
Unternehmen, die Energieeinsparungen umsetzen wollen.
Was wird gefördert?
Der Erwerb von Soft- und Hardware sowie die Inbetriebnahme dieser.
In welcher Höhe wird gefördert?
Bis zu 45 % der Beratungskosten. Maximale Förderung: 20 Millionen Euro
Wie läuft die Antragsstellung?
Antragstellung über das BAFA.
Wer ist förderfähig?
Unternehmen mit Produktionsprozessen.
Was wird gefördert?
Optimierung von Prozessen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz.
In welcher Höhe wird gefördert?
Bis zu 45 % der Investitionskosten. Maximale Förderung: 20 Mio. Euro
Wie läuft die Antragsstellung?
Antragstellung über das BAFA.
Wer ist förderfähig?
Unternehmen mit langfristigen Dekarbonisierungszielen.
Was wird gefördert?
Entwicklung von Strategien zur Reduktion von CO₂-Emissionen.
Wer ist förderfähig?
Kleine Unternehmen mit hohem Energieverbrauch.
Was wird gefördert?
Umstellung auf elektrische Antriebssysteme und Maschinen.
In welcher Höhe wird gefördert?
Bis zu 33 % der Investitionskosten. Minimale Förderung: 3.000 Euro Maximale Förderung: 200.000 Euro
Wie läuft die Antragsstellung?
Antragstellung über das BAFA.
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