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Ingenieurbüro Schwark – Beratung und Energieaudits nach EDL-G und EEffG 2024

Beratung und Energieaudits nach EDL-G und EEffG 2024

Aktuell wird im Bundestag die Novelle des Energieeffizienzgesetz (EEffG) und das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) beraten.

Die wesentlichen Änderungen des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) betreffen vor allem die Anpassung an die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/1791). Diese Richtlinie zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und den Einsatz von Energieeffizienzmaßnahmen zu fördern. Im Rahmen dieser Änderungen wurden folgende zentrale Punkte überarbeitet:

  1. Energieauditpflicht: Die Energieauditpflicht soll künftig alle Unternehmen betreffen, die einen jährlichen Energieverbrauch von mehr als 10 Terajoule (ca. 2,77 GWh) haben – unabhängig von der Unternehmensgröße. Die bisherige Freistellungsgrenze für Nicht-KMU mit geringem Energieverbrauch entfällt, wodurch etwa 10.400 weitere Unternehmen der Auditpflicht unterliegen würden.
  2. Qualitätsanforderungen an Energieaudits: Strengere Anforderungen sollen an die Qualifikation der Energieauditoren für DIN 16247 gestellt werden. Diese müssen zukünftig akkreditiert sein, um sicherzustellen, dass die Audits qualitativ hochwertig und auf aktuellem technischen Stand durchgeführt werden. Die Weiterbildungspflicht der Auditoren wird betont, um zu gewährleisten, dass sie auf dem neuesten Wissensstand bleiben. Dies resultiert aus Stichproben, bei denen Audits nicht dem Stand der Technik entsprachen.
  3. Anpassung an technische Standards: Audits müssen auf Grundlage der neuesten technischen Entwicklungen erfolgen. Dies erfordert von den Auditoren kontinuierliche Weiterbildung, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz praktikabel und zeitgemäß sind.
  4. Beendigung des Heizungsaltanlagenlabels: Die nationale Energieverbrauchskennzeichnung von Heizungsaltanlagen soll beendet werden, da andere nationale Regelungen wie die EnSimiMaV und das GEG diese Vorschrift überholt haben.
Öffentliche Stellen Unternehmen Vorgehen
< 1 GWh < 3 GWh > 3 GWh < 2,77 GWh > 2,77 GWh > 7,5 GWh Pre-Check GAPE Analyse
Ermittlung des Gesamtendenergie-verbrauch gemäß BAFA Merkblatt Ermittlung des IST-Zustandes | Beratung EnMS / EMAS
Kein Handlungs-bedarf gem. Energieaudit Einführung vereinfacht EnMS Einführung EnMS | EMAS Kein Handlungs-bedarf gem.
EDL-G | EMAS
Energieauditpflicht nach DIN 16247 Einführung EnMS / EMAS Energieberatung
- Bewertung Umsetzungspläne und Berechnung Wirtschaftlichkeit
- Registrierung Abwärmeplattform | Ermittlung Abwärmemengen
- Durchführung Energieaudit nach DIN 16247
-Einführung und Aufrechterhaltung DIN EN ISO 50001
- Entwicklung und Umsetzung Energieeinsparprojekte zur kontinuierlichen Verbesserung
-Förderberatung durch ein EEE
Renovierungen NWG (>750 m²) Prüfung von Energieleistungs-verträgen 2 % Einsparung pro Jahr 2 % Einsparung pro Jahr   Ausnahmen zur Einführung EnMS | EMAS gemäß §8 Abs. 1 des EnEfG Abwärmeplattform
  Ausnahme für Wohnungs-unternehmen, die öffentliche Stellen sind. Ausnahme für Wohnungs-unternehmen, die öffentliche Stellen sind. Umsetzungspläne &. Abwärmeplattform  

Energieberatung und Effizienzsteigerung mit Dr. Julian Schwark

Unser Energieauditor, Dr. Julian Schwark, berät Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Kommunen umfassend zu den Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) und des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). Dabei steht zu Beginn die Frage im Vordergrund, inwieweit und innerhalb welcher Fristen Ihr Unternehmen oder Ihre Institution betroffen ist. Ein zentraler Indikator hierfür ist der Endenergieverbrauch, der präzise ermittelt werden muss. Da diese Ermittlung speziellen Anforderungen unterliegt, empfiehlt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Berater hinzuzuziehen.

Das Ingenieurbüro DeltaUWB, bestehend aus einem interdisziplinären Team von Handwerksmeistern, Verfahrens- und Bauingenieuren, ist optimal aufgestellt, um Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, der Verbesserung Ihrer Energieeffizienz sowie der Senkung Ihrer Energiekosten zu unterstützen.

Besonders energieintensive Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistungen, Handwerk, produzierender Mittelstand und Industrie profitieren von unseren maßgeschneiderten Lösungen. Dazu zählen insbesondere metallverarbeitende Betriebe sowie Unternehmen aus der Textil- und Bäckereibranche.

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