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Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb) – KfW Kredit Nr.308

Seit 3.9.2024 hat die KfW ein Förderprogramm veröffentlicht, bei dem der Kauf von Wohneigentum junger Familien, durch zinsgünstige Kredite gefördert werden sollen. Dabei soll der Kauf einer Bestandsimmobilie (Energieeffizienzklasse F, G oder H) unterstützt werden, die nach dem Kauf innerhalb von 4,5 Jahren auf den Mindeststandard eines EH 70 EE saniert wird.

Was wird KfW Kredit Nr.308 gefördert?

Die KfW fördert den Kauf eines bestehenden Wohngebäudes oder einer bestehenden Eigentumswohnung in Deutschland, das bzw. die Sie nach dem Erwerb saniert wird.

Hierbei wird der der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückskosten gefördert. Kosten der anstehenden Sanierung hingegen nicht. Diese können über den Förderkredit „Wohngebäude Kredit Nr.261“ der KfW gefördert werden.

Gefördert wird der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückskosten. Makler- und Notarkoste, sowie die Grunderwerbssteuer sind nicht förderfähig. Für diese Kosten können Sie zusätzlich das „KfW-Wohneigentumsprogramm“ (124) beantragen.

Welche Voraussetzungen für den KfW Kredit Nr.308 muss ich erfüllen?

Die KfW fördert Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • - Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigentümer selbst (mindestens 50 % Miteigentumsquote).
  • - In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind leben, dass bedeutet bei Antragstellung muss in Ihrem Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind leben, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • - Als gemeinsamer Haushalt zählen hier Ehe- oder Lebenspartner oder Partnerschaften aus eheähnlicher Gemeinschaft, die Wohneigentum erwerben möchten.
  • - Ihr erworbenes Haus oder Ihre erworbene Eigentumswohnung ist Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland.

Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

Das berücksichtigte Kind muss hierbei nicht in die geförderte Immobilie miteinziehen. Maßgeblich für den Förderhöchstbetrag ist die Anzahl der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung bei Ihrem Finanzierungspartner.

Welche Konditionen für den KfW Kredit Nr.308 werden angeboten?

Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon Kinder unter 18 Jahren am Tag der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben und wie hoch Ihr, ohne Berücksichtigung der Kinder, gesamtes Haushaltseinkommen ist.

Gefördert wird der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückskosten für maximal eine Wohneinheit.

Es gelten hierbei folgende Förderkonditionen, wobei Sie wählen können, zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehen:

Es gelten folgende Kredithöchstbeträge

Die Konditionen liegen hierbei zwischen einem effektiven Jahreszinssatz von 0,25 bis 3,31 Prozent, in Abhängigkeit der Laufzeit und Zinsbindung.

Was muss ich für die Antragsstellung beachten?

Anerkannt wird nur den Einkommensteuerbescheid als Nachweis für das Einkommen. Andere Nachweise, wie die Bescheinigungen des Steuerberaters oder Finanzamtes im Vorgriff auf den Einkommensteuerbescheid sind nicht zulässig. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Für das Nachweisjahr 2024 gilt der Durchschnitt der Einkommen aus dem Jahr 2022 und 2021.

Veränderungen des Einkommens, die nach den relevanten Jahren eintreten, haben keine Auswirkungen und bleiben bei der Antrag­stellung unberücksichtigt.

Der Förderantrag ist grundsätzlich vor Kaufvertrag und Notartermin zu stellen, maßgeblich hierbei ist der Antragseingang bei der KfW. Der Kaufvertrag kann vor der Antragstellung unterzeichnet werden. Allerdings muss in diesem Fall eine aufschiebende Bedingung vereinbart werden.

Diese beinhaltet, dass der Kaufvertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Zusage für die Förderung „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (308) erhalten. Die Zahlung des Kaufpreises darf erst nach der Antragstellung erfolgen.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Projekt, egal ob in Erfurt, Jena, Gotha oder in ganz Deutschland. Senden Sie uns gerne eine Anfrage.

Wie läuft das Verfahren zur Antragsstellung ab?

  1. Kaufentscheidung und Einigung mit dem Käufer
  2. Vorbereiten der „Bestätigung zum Antrag“ für den KfW Kredit 308 durch einen EEE
  3. Banktermin zur Hausfinanzierung, inkl. der Antragsstellung zum KfW 308 durch die Bank
    Optional: Hier kann ggf. auch zusätzlich der KfW Kredit 124 beantragt werden
  4. Unterschrift des Kaufvertrages
  5. Notartermin und Immobilienkauf
  6. Beginn der Sanierung oder optional:
    Vorbereiten der „Bestätigung zum Antrag“ für den KfW Kredit 261 durch einen EEE mit anschließendem Banktermin zur Sanierungsfinanzierung, inkl. der Antragsstellung zum KfW 261
  7. Beginn der Sanierung mit einer fortlaufenden Baubegleitung durch den EEE
  8. Fertigstellung der Sanierung, spätestens nach 4,5 Jahren nach Antragsstellung. Bei Verwendung des KfW Programm 261, spätestens nach 2 Jahren.
  9. Mitteilung der Fertigstellung durch den EEE

Wichtig: Durch die sich ständig ändernden Förderprogramme und verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten von geförderten Programmen, empfehlen wir eine frühzeitige Absprache mit einem Energie-Effizienzexperten.

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