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Seit 3.9.2024 hat die KfW ein Förderprogramm veröffentlicht, bei dem der Kauf von Wohneigentum junger Familien, durch zinsgünstige Kredite gefördert werden sollen. Dabei soll der Kauf einer Bestandsimmobilie (Energieeffizienzklasse F, G oder H) unterstützt werden, die nach dem Kauf innerhalb von 4,5 Jahren auf den Mindeststandard eines EH 70 EE saniert wird.
Die KfW fördert den Kauf eines bestehenden Wohngebäudes oder einer bestehenden Eigentumswohnung in Deutschland, das bzw. die Sie nach dem Erwerb saniert wird.
Hierbei wird der der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückskosten gefördert. Kosten der anstehenden Sanierung hingegen nicht. Diese können über den Förderkredit „Wohngebäude Kredit Nr.261“ der KfW gefördert werden.
Gefördert wird der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückskosten. Makler- und Notarkoste, sowie die Grunderwerbssteuer sind nicht förderfähig. Für diese Kosten können Sie zusätzlich das „KfW-Wohneigentumsprogramm“ (124) beantragen.
Die KfW fördert Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Bedingungen erfüllen:
Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
Das berücksichtigte Kind muss hierbei nicht in die geförderte Immobilie miteinziehen. Maßgeblich für den Förderhöchstbetrag ist die Anzahl der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung bei Ihrem Finanzierungspartner.
Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon Kinder unter 18 Jahren am Tag der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben und wie hoch Ihr, ohne Berücksichtigung der Kinder, gesamtes Haushaltseinkommen ist.
Gefördert wird der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückskosten für maximal eine Wohneinheit.
Es gelten hierbei folgende Förderkonditionen, wobei Sie wählen können, zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehen:
Die Konditionen liegen hierbei zwischen einem effektiven Jahreszinssatz von 0,25 bis 3,31 Prozent, in Abhängigkeit der Laufzeit und Zinsbindung.
Anerkannt wird nur den Einkommensteuerbescheid als Nachweis für das Einkommen. Andere Nachweise, wie die Bescheinigungen des Steuerberaters oder Finanzamtes im Vorgriff auf den Einkommensteuerbescheid sind nicht zulässig. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Für das Nachweisjahr 2024 gilt der Durchschnitt der Einkommen aus dem Jahr 2022 und 2021.
Veränderungen des Einkommens, die nach den relevanten Jahren eintreten, haben keine Auswirkungen und bleiben bei der Antragstellung unberücksichtigt.
Der Förderantrag ist grundsätzlich vor Kaufvertrag und Notartermin zu stellen, maßgeblich hierbei ist der Antragseingang bei der KfW. Der Kaufvertrag kann vor der Antragstellung unterzeichnet werden. Allerdings muss in diesem Fall eine aufschiebende Bedingung vereinbart werden.
Diese beinhaltet, dass der Kaufvertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Zusage für die Förderung „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (308) erhalten. Die Zahlung des Kaufpreises darf erst nach der Antragstellung erfolgen.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Projekt, egal ob in Erfurt, Jena, Gotha oder in ganz Deutschland. Senden Sie uns gerne eine Anfrage.
Wichtig: Durch die sich ständig ändernden Förderprogramme und verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten von geförderten Programmen, empfehlen wir eine frühzeitige Absprache mit einem Energie-Effizienzexperten.
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