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Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Zum 01.03.2023 wird eine neues Fördergeldprogramm mit dem Namen „Klimafreundlicher Neubau“ aufgelegt. Leider stehen diesem neuen attraktiven Programm erstmal nur 750 Millionen zur Verfügung. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeiten, dass die Fördermittel eventuell nicht das ganze Jahr zur Verfügung stehen.

Die Förderung klimafreundlicher Neubau (KFN) gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude und zeichnet sich durch eine staatlich verbilligten Zinssatz aus, der bis zu 4 % unter den jeweiligen aktuellen Marktzinsniveau liegen soll aus. Dieser Kredit wird durch die Hausbank bei der KfW beantragt und in die Gesamtfinanzierung integriert.

Der Klimafreundliche Neubau (KFN) ist ein zentrales Element in der Bekämpfung des Klimawandels. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien und eine energieeffiziente Bauweise trägt ein KFN dazu bei, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und somit den Klimaschutz zu fördern. In Thüringen werden klimafreundliche Neubauten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt.

Um die Förderung eines KFN in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Dies beinhaltet u.a. den Einsatz erneuerbarer Energien, eine hohe Energieeffizienz und die Verwendung von umweltfreundlichen Baumaterialien. Je nachdem, wie weit diese Anforderungen erfüllt werden, können unterschiedliche Förderbeträge gewährt werden.

Der Zinssatz orientiert sich für alle Antragsteller an der Kapitalmarktentwicklung und wird für die Dauer der ersten Zinsbindungsfrist festgeschrieben. Die Zinsverbilligung aus Bundesmitteln beträgt bis zu 4% p.a. des Kreditbetrages bei einer Laufzeit von 35 Jahren und 10 Jahren Zinsverbilligung.

Die KfW bietet eine Förderung für den Neubau von Wohngebäuden, Nichtwohngebäuden und kommunalen Gebäuden:

  • Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude (KFWG bzw. KFNWG)
  • Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude – mit QNG (KFWG - Q bzw. KFNWG - Q)

Förderung für Kommunen (nur kommunale Gebietskörperschaften)

  • KFWG: 5 % Zuschuss auf max. 100.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit
  • KFWG - Q: 12,5 % Zuschuss auf max. 150.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit
  • KFNWG: 5 % Zuschuss auf bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
  • KFNWG - Q: 12,5 % Zuschuss auf bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben

Förderung für Wohngebäude

  • KFWG: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
  • KFWG - Q: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit

Förderung für Nichtwohngebäude

  • KFNWG: bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
  • KFNWG - Q: bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben

Die KFWG - Q Stufe wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, dass die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) bestätigt.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein klimafreundlicher Neubau durch Förderinstitute wie die KfW unterstützt wird. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, wodurch unterschiedliche Förderbeträge gewährt werden können. Es lohnt sich daher, sich über die aktuellen Förderbedingungen zu informieren, um die optimale Förderung zu erhalten.

Gerne beraten wir Sie zu Ihrem geplanten Bauvorhaben.

  20230124_Eckwerte_KFN.pdf

  20230124_Richtlinie_KFN.pdf

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