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Das Bundeswirtschaftsministerium hat ohne Vorankündigung die Fördermittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestoppt. Grund dafür ist, dass so viele Anträge gestellt wurden, dass die bereitgestellten Haushaltmittel nicht ausgereicht haben. Insbesondere durch die Verkündung, im vorigen Jahr, dass eine Antragstellung der KfW 55 Neubauförderung zum Datum 01.02.2022 nicht mehr möglich ist, wurden von vielen Betroffenen noch schnell Anträge gestellt.
Betroffen sind die KfW-Programme, die in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.
Die entscheidende Frage der Betroffenen ist nun, was passiert mit meinen Fördermittelantrag bei der KfW oder BAFA?
Hierzu müssen wir vier Gruppen unterscheiden:
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