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Seit 01.10. ist der hydraulische Abgleich Pflicht

Durch die am 01.10.2022 eingeführte EnSimiMaV wurde der Hydraulische Abgleich zur Pflicht für Gebäude mit mehr als 6 Wohneinheiten. In Thüringen finden wir diese Gebäude hauptsächlich in Erfurt, Weimar, Jena und Gotha. Die EnSimiMaV wurde mit einer Laufzeit von zwei Jahren verabschiedet und soll im Wesentlichen helfen kurzfristig Gas einzusparen, um einer drohenden Gasmangellage vorzubeugen. In diesem Zusammenhang wurden folgende Fristen verabschiedet:

  1. Betreiber von Gasheizungen müssen bis zum 15.09.2024 Ihre Gasfeuerstätte mit Blick auf die Effizienz überprüfen lassen. Insbesondere die korrekte Einstellung der Regelung ist hier im Fokus.
  2. Bis 30.09.2023 müssen Gebäude, die noch keinen hydraulischen Abgleich durchgeführt haben, dies nachholen. Diese Regelung betrifft Wohngebäude mit mindestens 10 Wohnungen oder Nichtwohngebäude mit mehr als 1000 m2 Grundfläche.
  3. Bis 15.09.2024 müssen dann alle Gebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten den hydraulischen Abgleich nachweisen.

Gerne bieten wir Ihnen unsere Leistung an. Wir berechnen für Sie die Heizlast nach DIN EN 12378 und den hydraulischen Abgleich nach Verfahren A und B.

FAQ zum hydraulischen Abgleich:

Was ist der hydraulische Abgleich?

Der hydraulische Abgleich passt das Heizungssystem an die benötige Wärmemenge an. Hierdurch wird Pumpenstrom eingespart und unnötig hohe Vor- und Rücklauftemperaturen vermieden. Dies erhöht den Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers und reduziert Verteilungsverluste.

Wird der hydraulische Abgleich gefördert?

Nach der Einführung der EnSimiMaV wird die Optimierung des Heizungssystems nur noch für Gebäude mit weniger als 6 Wohneinheiten gefördert, da in Deutschland der Grundsatz verfolgt wird, was gesetzlich gefordert ist darf nicht gefördert werden. Gebäude mit mehr als 6 Wohneinheiten können somit die Heizungsoptimierung nur im Zusammenhang mit einer neuen Heizung fördern lassen.

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