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Durch die am 01.10.2022 eingeführte EnSimiMaV wurde der Hydraulische Abgleich zur Pflicht für Gebäude mit mehr als 6 Wohneinheiten. In Thüringen finden wir diese Gebäude hauptsächlich in Erfurt, Weimar, Jena und Gotha. Die EnSimiMaV wurde mit einer Laufzeit von zwei Jahren verabschiedet und soll im Wesentlichen helfen kurzfristig Gas einzusparen, um einer drohenden Gasmangellage vorzubeugen. In diesem Zusammenhang wurden folgende Fristen verabschiedet:
Gerne bieten wir Ihnen unsere Leistung an. Wir berechnen für Sie die Heizlast nach DIN EN 12378 und den hydraulischen Abgleich nach Verfahren A und B.
Der hydraulische Abgleich passt das Heizungssystem an die benötige Wärmemenge an. Hierdurch wird Pumpenstrom eingespart und unnötig hohe Vor- und Rücklauftemperaturen vermieden. Dies erhöht den Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers und reduziert Verteilungsverluste.
Nach der Einführung der EnSimiMaV wird die Optimierung des Heizungssystems nur noch für Gebäude mit weniger als 6 Wohneinheiten gefördert, da in Deutschland der Grundsatz verfolgt wird, was gesetzlich gefordert ist darf nicht gefördert werden. Gebäude mit mehr als 6 Wohneinheiten können somit die Heizungsoptimierung nur im Zusammenhang mit einer neuen Heizung fördern lassen.
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