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Neue KfW Programme (Berlin und Thüringen)

Zum 01. Juli 2021 ändern sich die Fördergelder der Bundesförderung für Effiziente Gebäude

Durch die Umsetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden zum 30.06.2021 die alten Sanierungs- und Neubauprogramme der KfW (151/152/153/430/431) eingestellt und durch neue ersetzt. In disem Artikel möchten wir einen kleinen Überblick über die anstehenden Änderungen geben und über die Chancen und Risiken informieren:

Wohngebäude KfW 461 – Zuschuss
Wer ein Gebäude baut oder saniert, kann ab dem 01.07.2021 im KfW Programm 461 einen Zuschuss von bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit bzw. einen Bauzuschuss von 37.500 Euro bekommen. Weiterhin ist die Förderung einer Baubegleitung durch einen Energieberater mit 50 % der Kosten möglich.

Wohngebäude KfW 261, 262 – Kredit
Ab Juli kann ein Kredit mit Tilgungszuschuss für ihre energetische Sanierung genutzt werden. Je nach energetischem Niveau können 120.000 Euro bzw. 150.000 Euro je Wohneinheit als Kredit durch die KfW gewährt werden. Der Tilgungszuschuss von 15 % bis 50 % richtet sich an die Energieeinsparung und den Einsatz erneuerbarer Energien oder der Nachhaltigkeit. Im Falle der Umsetzung eine iSFPs können weitere 5 % Tilgungszuschuss gewährt werden. Die planerischen und baubegleitenden Tätigkeiten eines Energieberaters werden mit 50 % Zuschuss unterstützt.

Unsere ersten Beispiele:

Wir haben ein Erfurter Wohngebäude analysiert und eine individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt und folgende Schwachstellen gefunden.

  • Das Dach des Gebäudes befindet sich in einem energetisch soliden Zustand. Die Sanierung ist aktuell nicht notwendig und erst in einigen Jahren wird bei diesem Bauteil eine Ertüchtigung erforderlich werden.
  • Die oberste Geschossdecke befand sich durch vorherige Sanierung des Gebäudes in einem energetisch guten Zustand.
  • Der energetische Zustand der Außenwände war durch die gute Ausgangslage des Gebäudes bereits gut. Trotzdem wird eine Sanierung des Bauteils empfohlen.
  • Die Kellerdecke war noch nicht gedämmt worden und musste, um die Wärmeverluste in die unbeheizten Räume des Kellers zu minimieren, unbedingt saniert werden.
  • Die Wärmeerzeugung des Gebäudes war stark veraltet und nutzt ausschließlich fossile Brennstoffe zur Bereitstellung der Wärmeenergie.

Der Sanierungsfahrplan ergab, dass eine Sanierung zu einem KfW Effizienzhaus 85 möglich war. Hierzu mussten die Außenwand, die Fenster, das Dach und die Kellerdecke saniert werden. Darüber hinaus wird die Heizungsanlage erneuern. Zum Einsatz kommt eine Wärmepumpe mit PV-Anlage und der Einbau einer Fußbodenheizung. Die Durchführung einer detaillierten Wärmebrückenberechnung und eines hydraulischen Abgleiches bietet sich an.

Mein Sanierungsfahrplan

Die Nachfolgende Tabelle zeigt auf welche unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten der Förderung in Abhängigkeit von der Beantragung auf:

Maßnahme Kosten Einzelmaßnahme BAFA Einzelmaßnahme KfW Kredit EM bis 30.06.2021 KfW EH 85 bis 30.06.2021 KfW EH 85 ab 01.07.2021
Fenster 18.634 Euro 20 % + 5 % iSFP 4.658 Euro 20 % 3.727 Euro 30,0 % 21.813 Euro 35,0 % 25.449 Euro
Heizung + Fußbodenheizung 34.000 Euro 35 % + 5 % iSFP 13.600 Euro 20 % 6.800 Euro
Keller, Oberste Geschossdecke, Innenwände 7.000 Euro 20 % + 5 % iSFP 1.750 Euro 20 % 1.400 Euro
Außenwand 20.072 Euro 20 % + 5 % iSFP 5.018 Euro 20 % 4.014 Euro
Gesamt 72.713 Euro 25.026 Euro 15.942 Euro 21.813 Euro 25.449 Euro

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) in Berlin

In Berlin haben wir momentan eine hohe Nachfrage nach der Erstellung von ISFPs für große Wohngebäude. Beispielhaft möchten wir Ihnen hier einen Sanierungsfahrplan eines solchen, typischen Berliner Wohngebäudes zeigen.

Bei dem Gebäude wurde bei der Datenaufnahme festgestellt, dass es in seinem damaligen Zustand stark energetisch sanierungsbedürftig ist. Die Außenwände und Fenster entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und müssen in den nächsten Jahren ertüchtigt oder ausgetauscht werden. Die oberste Geschossdecke war als einziges Bauteil mit einer 20 cm starken Dämmung aus Mineralfaserdämmstoffen erst vor Kurzem saniert worden. Der Gas-Niedertemperaturkessel, der in dem Gebäude als Wärmeerzeuger dient, ist aus dem Baujahr 1996 und muss dringend gegen ein modernes Heizsystem getauscht werden.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) in Berlin
Mein Sanierungsfahrplan Berlin
Maßnahme Kosten Einzelmaßnahme BAFA Einzelmaßnahme KfW Kredit EM KfW EH 100
Außenwand + Fenster 432.871 Euro 20 % + 5 % iSFP 108.218 Euro 20 % 86.574 Euro 27,0 % 141.472 Euro
Kellerdecke Wände zu unbeheizt 91.101 Euro 20 % + 5 % iSFP 22.775 Euro 20 % 18.244 Euro
Gesamt 523.972 Euro 130.993 Euro 104.818 Euro 141.472 Euro

Förderung von Nichtwohngebäude (NWG)

Die Förderung von Nichtwohngebäuden ändert sich, wie auch bei den Wohngebäuden, zum 01. Juli 2021. Es wird nicht mehr unterschieden, ob es sich um eine kommunales Nichtwohngebäude oder um ein gewerbliches Nichtwohngebäude handelt. Wie bei den Wohngebäuden gibt es einen Kredit (KfW 263) und eine Zuschussvariante (463). Beim KfW Kredit für NWG mit der Programmnummer 263 werden Kredite bis zu 30 Mio. Euro gewährt, wenn die Sanierung zu einem KfW Effizienzhausstandard führt oder der Neubau eine Effizienzhausstufe erreicht. Hierbei wird abhängig vom erreichten Standard ein Tilgungszuschuss von 15 % - 50 % gewährt. Auch Kredite für Einzelmaßnahmen werden gewährt, bspw. wenn die Außenwand, die Fenster, das Dach oder die Kellerdecke gedämmt werden. Hierbei können bis zu 15 Mio. Euro Kredit erhalten werden, wobei die genaue Höhe der Tilgungszuschüsse von der Güte der sanierten Bauteile abhängt.

Wer keinen Kredit nutzen möchte, hat die Möglichkeit einen Zuschuss zu beantragen. Der Zuschuss weist die gleichen, von dem erreichten Niveau der Bauteile abhängigen, Tilgungszuschüsse auf wie die Kreditvariante. Das bedeutet, dass bei einem maximalem Tilgungszuschuss bis zu 15 Mio. Euro ausgezahlt werden können.

Die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird mit 50 % gefördert. Besonders hervorzuheben ist die Änderung hinsichtlich des EU Beihilferechts. Die Fördermittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude sind als nicht mehr relevant eingestuft, wodurch bspw. die de-minimis-Erklärung und weitere Hemmnisse entfallen.

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