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Durch die Umsetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden zum 30.06.2021 die alten Sanierungs- und Neubauprogramme der KfW (151/152/153/430/431) eingestellt und durch neue ersetzt. In disem Artikel möchten wir einen kleinen Überblick über die anstehenden Änderungen geben und über die Chancen und Risiken informieren:
Wohngebäude KfW 461 – Zuschuss
Wer ein Gebäude baut oder saniert, kann ab dem 01.07.2021 im KfW Programm 461 einen Zuschuss von bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit bzw. einen Bauzuschuss von 37.500 Euro bekommen. Weiterhin ist die Förderung einer Baubegleitung durch einen Energieberater mit 50 % der Kosten möglich.
Wohngebäude KfW 261, 262 – Kredit
Ab Juli kann ein Kredit mit Tilgungszuschuss für ihre energetische Sanierung genutzt werden. Je nach energetischem Niveau können 120.000 Euro bzw. 150.000 Euro je Wohneinheit als Kredit durch die KfW gewährt werden. Der Tilgungszuschuss von 15 % bis 50 % richtet sich an die Energieeinsparung und den Einsatz erneuerbarer Energien oder der Nachhaltigkeit. Im Falle der Umsetzung eine iSFPs können weitere 5 % Tilgungszuschuss gewährt werden. Die planerischen und baubegleitenden Tätigkeiten eines Energieberaters werden mit 50 % Zuschuss unterstützt.
Unsere ersten Beispiele:
Wir haben ein Erfurter Wohngebäude analysiert und eine individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt und folgende Schwachstellen gefunden.
Der Sanierungsfahrplan ergab, dass eine Sanierung zu einem KfW Effizienzhaus 85 möglich war. Hierzu mussten die Außenwand, die Fenster, das Dach und die Kellerdecke saniert werden. Darüber hinaus wird die Heizungsanlage erneuern. Zum Einsatz kommt eine Wärmepumpe mit PV-Anlage und der Einbau einer Fußbodenheizung. Die Durchführung einer detaillierten Wärmebrückenberechnung und eines hydraulischen Abgleiches bietet sich an.
Die Nachfolgende Tabelle zeigt auf welche unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten der Förderung in Abhängigkeit von der Beantragung auf:
Maßnahme | Kosten | Einzelmaßnahme BAFA | Einzelmaßnahme KfW Kredit EM bis 30.06.2021 | KfW EH 85 bis 30.06.2021 | KfW EH 85 ab 01.07.2021 |
Fenster | 18.634 Euro | 20 % + 5 % iSFP 4.658 Euro | 20 % 3.727 Euro | 30,0 % 21.813 Euro | 35,0 % 25.449 Euro |
Heizung + Fußbodenheizung | 34.000 Euro | 35 % + 5 % iSFP 13.600 Euro | 20 % 6.800 Euro | ||
Keller, Oberste Geschossdecke, Innenwände | 7.000 Euro | 20 % + 5 % iSFP 1.750 Euro | 20 % 1.400 Euro | ||
Außenwand | 20.072 Euro | 20 % + 5 % iSFP 5.018 Euro | 20 % 4.014 Euro | ||
Gesamt | 72.713 Euro | 25.026 Euro | 15.942 Euro | 21.813 Euro | 25.449 Euro |
In Berlin haben wir momentan eine hohe Nachfrage nach der Erstellung von ISFPs für große Wohngebäude. Beispielhaft möchten wir Ihnen hier einen Sanierungsfahrplan eines solchen, typischen Berliner Wohngebäudes zeigen.
Bei dem Gebäude wurde bei der Datenaufnahme festgestellt, dass es in seinem damaligen Zustand stark energetisch sanierungsbedürftig ist. Die Außenwände und Fenster entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und müssen in den nächsten Jahren ertüchtigt oder ausgetauscht werden. Die oberste Geschossdecke war als einziges Bauteil mit einer 20 cm starken Dämmung aus Mineralfaserdämmstoffen erst vor Kurzem saniert worden. Der Gas-Niedertemperaturkessel, der in dem Gebäude als Wärmeerzeuger dient, ist aus dem Baujahr 1996 und muss dringend gegen ein modernes Heizsystem getauscht werden.
Maßnahme | Kosten | Einzelmaßnahme BAFA | Einzelmaßnahme KfW Kredit EM | KfW EH 100 |
Außenwand + Fenster | 432.871 Euro | 20 % + 5 % iSFP 108.218 Euro | 20 % 86.574 Euro | 27,0 % 141.472 Euro |
Kellerdecke Wände zu unbeheizt | 91.101 Euro | 20 % + 5 % iSFP 22.775 Euro | 20 % 18.244 Euro | |
Gesamt | 523.972 Euro | 130.993 Euro | 104.818 Euro | 141.472 Euro |
Die Förderung von Nichtwohngebäuden ändert sich, wie auch bei den Wohngebäuden, zum 01. Juli 2021. Es wird nicht mehr unterschieden, ob es sich um eine kommunales Nichtwohngebäude oder um ein gewerbliches Nichtwohngebäude handelt. Wie bei den Wohngebäuden gibt es einen Kredit (KfW 263) und eine Zuschussvariante (463). Beim KfW Kredit für NWG mit der Programmnummer 263 werden Kredite bis zu 30 Mio. Euro gewährt, wenn die Sanierung zu einem KfW Effizienzhausstandard führt oder der Neubau eine Effizienzhausstufe erreicht. Hierbei wird abhängig vom erreichten Standard ein Tilgungszuschuss von 15 % - 50 % gewährt. Auch Kredite für Einzelmaßnahmen werden gewährt, bspw. wenn die Außenwand, die Fenster, das Dach oder die Kellerdecke gedämmt werden. Hierbei können bis zu 15 Mio. Euro Kredit erhalten werden, wobei die genaue Höhe der Tilgungszuschüsse von der Güte der sanierten Bauteile abhängt.
Wer keinen Kredit nutzen möchte, hat die Möglichkeit einen Zuschuss zu beantragen. Der Zuschuss weist die gleichen, von dem erreichten Niveau der Bauteile abhängigen, Tilgungszuschüsse auf wie die Kreditvariante. Das bedeutet, dass bei einem maximalem Tilgungszuschuss bis zu 15 Mio. Euro ausgezahlt werden können.
Die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird mit 50 % gefördert. Besonders hervorzuheben ist die Änderung hinsichtlich des EU Beihilferechts. Die Fördermittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude sind als nicht mehr relevant eingestuft, wodurch bspw. die de-minimis-Erklärung und weitere Hemmnisse entfallen.
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